…wenn ein Patient mit Standard-, Basis- oder Notlagentarif vor dir steht:
1️⃣ Keine “normalen” Steigerungsfaktoren ohne schriftliche Vereinbarung
2️⃣ KEINE* Leistungserbringung ohne vorherige Abklärung mit PKV
3️⃣ Sachkostenliste NICHT annehmen (gilt auch beim Normaltarif-Versicherten)
(*Ausnahme = Schmerzfall)
NOT ToDo 3️⃣ + 1️⃣ und das Wichtigste von allen: Vers.karte NICHT einlesen !!!
⏩ All das gilt auch, wenn der betreffende Patient “nur” zur Prophylaxe kommt ⏪
Die Einführung der genannten Tarife erfolgte natürlich vor dem Hintergrund, Patienten bei finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Dennoch achte UNBEDINGT auf die oben genannten NOT ToDo´s. Andernfalls geht es im Streitfall (Patient zahlt nur was erstattet wurde) IMMER schlecht für die Praxis aus.
GOOD To Know
✨ Der Patient MUSS vor Leistungserbringung seinen eingeschränkten Tarif benennen
✨ Im Basistarif gilt sowohl Bonusheft- als auch die Härtefallregelung
✨ “Normale” Faktoren müssen mit schriftlicher Vereinbarung vorab vereinbart werden
Die Faktor-Obergrenzen sind im Standard- und im Basistarif vorgegeben:
GOÄ 1,8 // GOZ 2,0 // Rö 1,38 // Labor GOÄ 1,16
Solltest du also keine abweichende Vereinbarung treffen, bist du an diese gebunden.