KI in der Zahnarztpraxis: Diese Regeln gelten seit August 2026

Innerhalb weniger Tage landeten drei Dokumente zum EU AI Act bei mir im Posteingang: eine Mail meiner Rechtsanwältin, ein Praxis-Guide, ein Blogartikel.. mit teils widersprüchlichen Aussagen. Ich habe alle drei mit dem rechtlich bindenden Verordnungstext abgeglichen. Das Ergebnis ist dieser Beitrag: Was für deine Praxis wirklich gilt, ohne Panik und ohne Juristendeutsch.
KI-generierte Illustration. Warum ich freiwillig kennzeichne, obwohl ich es hier gar nicht müsste, liest du weiter unten.

Kurz zur Einordnung: Der EU AI Act (offiziell: KI-Verordnung, VO (EU) 2024/1689) ist seit 2024 in Kraft und wird stufenweise scharf gestellt. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Das ist die Stufe, die auch deine Zahnarztpraxis jetzt und direkt betrifft.

 

Was ändert sich durch den EU AI Act für Zahnarztpraxen?

Die Kurzfassung: Seit dem 2. August 2026 müssen Praxen kennzeichnen, wenn Patienten mit einer KI kommunizieren oder täuschend echte KI-Bilder sehen. KI-Texte für Website und Social Media bleiben kennzeichnungsfrei, solange ein Mensch sie inhaltlich prüft und freigibt. Dokumentiere diese Freigabe, damit du sie im Zweifel belegen kannst.

 

Es gibt also keine allgemeine Pflicht, jede KI-Nutzung offenzulegen. Entscheidend ist der konkrete Anwendungsfall. Auf Social Media sehe ich gerade viele „Panik-Posts“ die alles in einen Topf werfen und somit nicht wie gewollt für Aufklärung sorgen.

 

Zu den Bußgeldern (die Eurobeträge sorgen für Schnappatmung)

Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes möglich. Für kleine und mittlere Unternehmen, und dazu zählt deine Zahnarztpraxis, gilt ausdrücklich der jeweils niedrigere Betrag. Ein Grund, das Thema ernst zu nehmen. Aber kein Grund, nachts wach zu liegen.

 

Solche und andere rechtliche Neuerungen ordne ich für die Praxen in meiner Praxis Pilot Membership regelmäßig aus Anwendersicht ein, damit du sie einmal verstehst und dann sicher umsetzen kannst.

 

KI-Texte für Social Media und Website: meist keine Kennzeichnung

Die gute Nachricht zuerst. Deine Instagram-Captions, Recall-Mails, Website-Texte, Stellenanzeigen und Patienteninfos darfst du mit ChatGPT, Claude und Co. schreiben lassen, ohne sie zu kennzeichnen. Die Verordnung behandelt KI hier als das, was sie ist: ein Werkzeug. So wie niemand kennzeichnen muss, dass er die Rechtschreibprüfung einmal hat drüberlesen lassen.

 

Rechtlich ist das die gute Nachricht. Meine persönliche Meinung dazu ist trotzdem deutlich: Komplett KI-geschriebene Praxistexte erkenne ich inzwischen nach zwei Sätzen. Sie klingen glatt, austauschbar und nach niemandem. Ob auf der Website, bei Instagram oder in der Recall-Mail: Deine Patienten entscheiden sich für dich, weil sie dir vertrauen. Und Vertrauen entsteht durch deine Sprache, deine Haltung, deine Geschichten aus dem Praxisalltag. Nutze KI also gern für den ersten Entwurf. Aber veröffentliche oder versende den Text erst dann, wenn er wirlkich nach dir klingt. Das ist nebenbei dieselbe inhaltliche Prüfung, die dich auch rechtlich auf die sichere Seite bringt.

 

Eine Ausnahme gibt es, und die ist für Heilberufler relevanter als für den Bäcker nebenan: Texte, die die Öffentlichkeit über „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ informieren. Gesundheit gehört zu diesen Themen. Wer also komplett KI-generierte Fachtexte zu Gesundheitsthemen ungeprüft veröffentlicht, rutscht auch bei Texten möglicherweise in die Kennzeichnungspflicht.

 

Die Lösung klingt banal und ist es auch:

Du oder eine fachlich kompetente Person aus deinem Team prüft jeden KI-Text inhaltlich und passt ihn an, bevor er online geht. Dann greift die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle. Das machst du bei zahnmedizinischen Inhalten hoffentlich sowieso, denn fachlich falscher Content fällt auf dich als Behandlerin zurück, mit oder ohne KI.

 

Dein Umsetzungsimpuls: Mach die Freigabe zum festen Praxisprozess statt zur Fleißaufgabe. Lege einmalig in deinem QM fest: KI liefert Entwürfe, veröffentlicht wird erst nach fachlicher Prüfung, und wer prüft, drückt auch auf Veröffentlichen. So ist die Verantwortung klar geregelt und der Nachweis entsteht im Alltag nebenbei, ohne dass jemand eine extra Freigabe-Liste führt.

 

KI-Bilder und Videos: die Deepfake-Regel

Bei Bildern und Videos wird es konkreter. Die Verordnung nennt Inhalte „Deepfake“, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Inhalt wurde durch KI erzeugt oder wesentlich verändert, er zeigt real wirkende Personen, Orte oder Ereignisse, und er könnte für echt gehalten werden. Ob du täuschen wolltest, spielt keine Rolle. Es zählt allein die Wirkung auf den Betrachter.

 

Für deinen Praxis-Content heißt das:

Die fotorealistische, lächelnde KI-Patientin im Behandlungsstuhl: kennzeichnen. Das KI-generierte „Teamfoto“ oder dein KI-Porträt mit perfekten Zähnen: kennzeichnen. Eine KI-Stimme, die wie ein echter Mensch klingt (etwa im Reel-Voiceover für Instagram): kennzeichnen.

 

Zahn-Comics, Illustrationen, Infografiken, Icons: keine Kennzeichnung nötig. Jeder erkennt, dass das kein Foto ist.

 

Die Kennzeichnung selbst ist bisher nicht streng geregelt. Sie muss klar erkennbar sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Am sichersten fährst du mit einem gut lesbaren Hinweis wie „KI-generiert“ direkt im Bild oder Video, denn der bleibt auch beim Teilen und Herunterladen erhalten. Meine Rechtsanwältin rät übrigens zur deutschen Formulierung „KI“ statt der englischen EU-Icons mit „AI“, weil deutsche Gerichte Verbraucherinformationen regelmäßig auf Deutsch erwarten.

 

Wie ich selbst mit KI Inhalten und der Kennzeichnungspflicht umgehe?

Ich kennzeichne auch KI-Illustrationen, die ich rechtlich gar nicht kennzeichnen müsste. Aus Transparenzgründen. Und weil ich glaube, dass Zahnärzt:innen bei mir kaufen, weil sie mir vertrauen. Meine Kund:innen wissen durch diese Offenheit ganz genau: Bei Sandra kaufe ich keinen ungeprüften KI-Müll. Verpflichtet bist du zu dieser freiwilligen Transparenz nicht. Aber überleg dir, ob sie zu deiner Praxis passt, denn Patienten honorieren Ehrlichkeit mehr als rechtliche Perfektion.

 

Und jetzt der wichtigste Absatz dieses Abschnitts:
Finger weg von KI-generierten oder KI-optimierten Vorher-Nachher-Bildern! Ein künstlich erzeugtes Bleaching- oder Veneers-Ergebnis ist ein irreführendes Wirkungsversprechen. Das kollidiert meiner Meinung nach mit Heilmittelwerberecht und Berufsrecht, und davor schützt dich auch das deutlichste KI-Label nicht. Die Kennzeichnungspflicht ist ein zusätzlicher Baustein. Sie ersetzt keine der Regeln, die für Praxiswerbung schon immer galten.

 

Dein Umsetzungsimpuls: Sortiere deine zur Veröffentlichung geplanten Bilder in zwei Töpfe: „könnte für ein echtes Foto gehalten werden“ und „offensichtlich Illustration“. Topf eins bekommt ein sichtbares Label, Topf zwei bleibt wie er ist.

 

Chatbots, KI-Telefonassistenten und DM-Automationen

Hier sitzt die klarste neue Pflicht für Praxen: Sobald Patienten direkt mit einer KI kommunizieren, müssen sie das erkennen können.

 

Das betrifft den Chatbot auf deiner Praxiswebsite, den KI-Telefonassistenten, der Anrufe annimmt und Termine vergibt, und jeden KI-Assistenten, der Patientenanfragen selbstständig beantwortet. Ein Satz genügt: „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten.“ Gerade bei Telefon-KI mit natürlicher Stimme ist der Hinweis Pflicht, denn genau dort ist die Verwechslung mit einem Menschen am größten.

 

Keine Kennzeichnung brauchst du, wenn die KI nur im Hintergrund arbeitet. Formuliert ChatGPT die Antwort-Mail vor und deine Rezeption prüft und versendet sie, war die KI euer Werkzeug. Gleiches gilt für Instagram-Automationen über ManyChat: Der klassische Keyword-Flow („Kommentiere XY und erhalte den Link“) mit fest hinterlegten Nachrichten ist gar keine KI im Sinne der Verordnung. Erst wenn ein KI-Agent frei formulierte Fragen versteht und live selbst antwortet, gehört der KI-Hinweis in die allererste Nachricht.

 

Dein Umsetzungsimpuls: Geh alle Patienten-Kontaktpunkte einmal durch und stelle eine einzige Frage: Antwortet hier irgendwo Technik selbstständig, ohne dass ein Mensch dazwischen ist? Überall, wo die Antwort Ja lautet, gehört ein KI-Hinweis hin.

 

KI im Praxisalltag: Diagnostik, Abrechnung, Teamschulung

Wie sieht es abseits von Marketing und Kommunikation aus? Auch hier lohnt der nüchterne Blick, ähnlich wie damals bei der Einführung der elektronischen Patientenakte gilt für mich wie immer: Vorbereitung schlägt Panik.

 

Diagnostik-KI, etwa zur Röntgenbildanalyse oder Kariesdetektion, gilt als Hochrisiko-KI im Medizinprodukt. Die strengen Pflichten treffen dort aber die Hersteller, und deren Fristen wurden gerade per „Digital Omnibus“ auf 2028 verschoben. Für dich als Anwenderin gilt heute vor allem: Herstellervorgaben einhalten und die KI als Zweitmeinung behandeln. Der Befund bleibt deine ärztliche Verantwortung.

 

Abrechnungs- und Praxissoftware mit KI-Funktionen ist aus Sicht des AI Act entspannt:

kein Hochrisiko, keine Kennzeichnungspflicht. Die Hochrisiko-Listen der Verordnung erfassen Bereiche wie Medizinprodukte oder Personalauswahl. Verwaltungssoftware taucht dort nicht auf, und gekennzeichnet wird nur, wo Patienten direkt mit KI kommunizieren. Deine Verantwortung für die Abrechnung ändert der AI Act aber nicht. Jeder KI-Vorschlag für Positionen, Faktoren oder Begründungen ist fachlich zu prüfen, bevor er in die Rechnung wandert. Hilfreich, aber freigabepflichtig.

 

Für erhöhte Faktoren musst du dich übrigens auf keine KI verlassen: In der Praxis Pilot Membership wartet eine geprüfte Faktorbegründungsbibliothek mit hunderten Faktorbegründungen auf dich, die Versicherungen und Beihilfe noch nicht tausendfach gelesen hat.

 

Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt dagegen schon seit Februar 2025:

Wer im Team mit KI-Tools arbeitet, soll den Umgang damit beherrschen. Der Gesetzgeber hat die Anforderung inzwischen von „sicherstellen“ auf „fördern“ abgemildert. Trotzdem bleibt eine kurze, dokumentierte Teamunterweisung die sauberste Lösung, und sie lässt sich wunderbar in deine Fortbildungsplanung einbauen: Welche Tools nutzen wir, wofür, was darf nicht hinein, wer gibt die erstellten Inhalte frei.

 

Eine Randnotiz mit Ausrufezeichen:
KI-gestützte Emotionserkennung gegenüber Mitarbeitenden, etwa Software, die Stimmung oder Stress im Team analysiert, ist seit Februar 2025 schlicht verboten.

 

Wenn du solche rechtlichen Neuerungen künftig fertig eingeordnet bekommen möchtest, statt sie dir aus drei widersprüchlichen Quellen zusammenzupuzzeln: Genau dafür gibt es die Praxis Pilot Membership, inklusive einer Urteilsdatenbank mit vielen praxisrelevanten Gerichtsurteilen.

 

Der wichtigste Punkt steht nicht im AI Act

Zum Schluss das Thema, das mir mehr Sorgen macht als jede Kennzeichnungspflicht: Patientendaten in offenen KI-Tools.

 

Wer Befunde, Namen oder Behandlungsverläufe in ein frei zugängliches KI-Tool eintippt, hat kein Kennzeichnungsproblem, sondern ein dickes fettes Schweigepflichtproblem (§ 203 StGB) und ein enormes Datenschutzproblem. Das war schon vor dem AI Act so und bleibt das größte reale Risiko beim KI-Einsatz in der Praxis.

 

Dein Umsetzungsimpuls: Die Regel selbst ist einfach: In KI-Tools kommen keine Daten, die einen Patienten erkennbar machen. Erlaubt darf in deiner Praxis nur sein, was anonymisiert ist oder vertraglich sauber in deine Praxis-IT eingebunden. Sobald mehrere Menschen zusammenarbeiten, braucht diese Regel einen Prozess: eine schriftliche Liste der erlaubten Tools, eine Unterweisung für jedes Teammitglied (auch beim Onboarding neuer Kolleginnen) und ein fester Punkt in der Teambesprechung, an dem ihr regelmäßig prüft, welche Tools tatsächlich im Einsatz sind. Im Alltag schleichen sich neue, teilweise illegale, KI-Helfer schneller ein, als du sie freigeben kannst.

 

Fazit: Vier Fragen als Kompass

Der EU AI Act verlangt von deiner Praxis vor allem das: verantwortungsbewusster Umgang und einen klaren Blick. Diese vier Fragen reichen für fast jede Entscheidung:

 

1. Prüft ein Mensch meine KI-Texte vor der Veröffentlichung? (Wenn ja: keine Kennzeichnung.)
2. Könnte mein KI-Bild oder KI-Video für echt gehalten werden? (Wenn ja: sichtbar kennzeichnen.)
3. Kommuniziert irgendwo eine KI direkt mit meinen Patienten? (Wenn ja: Hinweis ergänzen.)
4. Bleiben Patientendaten aus offenen KI-Tools draußen? (Immer!)

 

Wenn du diese vier Fragen im Griff hast, bist du wahrscheinlich besser aufgestellt als die Zahnarztpraxis ums Eck. Damit bleibst du hoffentlich entspannt, wenn die nächste Werbe-Mail im Praxispostfach eine teure „AI-Act-Compliance-Schulung“ zur angeblichen Pflicht erklärt.

 

Über 100 Zahnarztpraxen haben in der Praxis Pilot Membership meine persönliche Einschätzung zum EU AI Act bereits erhalten. Dort bekommst du rechtliche Neuerungen aus meiner Sicht eingeordnet, dazu eine Urteilsdatenbank mit praxisrelevanten Gerichtsurteilen, damit du Entscheidungen auf Grundlage statt auf Bauchgefühl triffst.

 

 
Externe Quellen für diesen Blogartikel:

Verordnungstext Artikel 50: https://artificialintelligenceact.eu/article/50/

BZÄK-Information zu KI in der zahnärztlichen Praxis: https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kuenstliche-intelligenz-in-der-zahnaerztlichen-praxis.

Häufige Fragen zu KI in der Zahnarztpraxis

 

1. Muss ich ChatGPT-Texte auf meiner Praxis-Website kennzeichnen?

Grundsätzlich nein. Marketing- und Informationstexte für Website, Social Media oder Recall gelten als Werkzeugnutzung und sind kennzeichnungsfrei. Wichtig ist bei Gesundheitsthemen, dass eine fachkundige Person den Text vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft. Dokumentiere diese Freigabe kurz.

 

2. Welche Bußgelder drohen Zahnarztpraxen bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten sieht die Verordnung bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen wie Zahnarztpraxen gilt der jeweils niedrigere Betrag. Realistisch sind bei Erstverstößen deutlich geringere Summen, ignorieren solltest du das Thema trotzdem nicht.

 

3. Muss ich mein Team für KI schulen?

Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung, dass Praxen die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern, die mit KI-Tools arbeiten. Eine kurze, dokumentierte Teamunterweisung zu den genutzten Tools, ihren Grenzen und dem Umgang mit Patientendaten erfüllt das in den meisten Praxen bereits.

 

4. Was ändert sich durch den EU AI Act für Zahnarztpraxen?

Seit dem 2. August 2026 müssen Praxen kennzeichnen, wenn Patienten direkt mit einer KI kommunizieren (Chatbot, Telefonassistent) oder täuschend echte KI-Bilder und -Videos sehen. KI-Texte bleiben kennzeichnungsfrei, wenn ein Mensch sie prüft. Diagnostik-KI bleibt vorerst Herstellersache, und die Schulungspflicht für das Team gilt bereits seit Februar 2025.

 

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand von August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie die beschriebenen Pflichten auf deine Praxis zutreffen, klärst du im Einzelfall am besten mit einer Rechtsanwältin oder deiner Zahnärztekammer.

Sandra Rauh ist Gründerin von Abrechnungsfuchs und Expertin für strategische Praxisprozesse, Praxisführung und Patientenkommunikation. In der Praxis Pilot Membership ordnet sie rechtliche Neuerungen für über 100 Zahnarztpraxen aus Anwendersicht ein.

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