Beschluss Nummer 54:
Die Erhebung eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.B. des Parodontalen Screening-Index PSI) im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)
=> Empfehlung 4005a max. 2x zusätzlich zur GOZ 4005 pro Jahr
Beschluss Nummer 55:
Die subgingivale Instrumentierung (AIT) in der 2. Therapiestufe
=> Empfehlung 3010a (einwurzelig) und 4138a (mehrwurzelig) ggf. plus GOZ 4050/55
Beschluss Nummer 56:
Lokalisierte subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen in der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)
=> Empfehlung: 0090a für den einwurzeligen Zahn und 2197a für den mehrwurzeligen Zahn, beide Leistungen tragen die Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – UPT“
Beschluss Nummer 57:
Parodontale Diagnostik einschließlich Staging und Grading des Parodontitisfalles und Dokumentation auf Formblatt und Dokumentation auf Formblatt
=> Empfehlung: 8000a und 4030a Honorar 8000a = 64,68€ (2,3fach) und 4030a = 4,53€ (2,3fach)
Beschluss Nummer 58:
Qualifiziertes parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) zum personalisierten Behandlungsplan
- Diagnose,
- Gründe der Erkrankung,
- Risikofaktoren,
- Therapiealternativen,
- zu erwartende Vor- und Nachteile der Behandlung,
- die Option, die Behandlung nicht durchzuführen,
- sowie die Erläuterung des personalisierten Therapieplanes einschließlich notwendiger Verhaltensänderungen und allgemeinmedizinischer Wechselwirkungen.
=> Empfehlung: GOZ 2110a „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“ einmal je Behandlungsstrecke ohne weitere zusätzliche Gesprächs- und Beratungsleistungen
Beschluss Nummer 59:
Befundevaluation (BEV)
Die parodontologische Reevaluation kann je nach medizinischer Notwendigkeit bis zu 3x innerhalb eines Jahres berechnet werden und umfasst dann auch die erneute Dokumentation des klinischen Befunds, einschließlich der Bestimmung der Sondierungstiefen und Sondierungsblutung, der Zahnlockerung, des Furkationsbefalls, des röntgenologischen Knochenabbaus sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Weiterhin notwendig ist der Vergleich mit der Eingangsdiagnostik und/oder vorangegangenen Befundevaluation. Das Beratungsforum rät auch hier zur Verwendung einer Analogposition und erklärt gleichzeitig, dass die GOZ-Nrn. 4000, 4005(a) und weitere Gesprächs- und Beratungsleistungen daneben nicht berechnungsfähig sind.
=> Empfehlung 5070a (max. 3x/Jahr) mit der Beschreibung „Befundevaluation – PAR”
Zusammenfassung der Analogziffern (lt. Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen ohne Erstattungsproblematik):
4005a
3010a
4138a
5070a
0090a
2197a
8000a
4030a
2110a
PSI max. 2x zusätzlich zur GOZ 4005 pro Jahr
AITa einwurzeliger Zahn, ggf. plus GOZ 4050
AITb mehrwurzeliger Zahn, ggf. plus GOZ 4055
BEV je nach med. Notwendigkeit max. 3x/Jahr
Subgingivale Instrumentierung UPT, einwurzeliger Zahn
Subgingivale Instrumentierung UPT, mehrwurz. Zahn
PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation
Ausfertigung PAR-Formblatt
Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch, einmal je Behandlungsstrecke