
Worauf du beim Anlegen in der PVS achten musst:
Der Beschluss Nr. 49 des Beratungsforums für Gebührenfragen ist da:
Im ersten Quartal 2022 darf die Ä383 analog im 2,3 fachen Faktor mit 4,02 € berechnet werden.
Achtung: Das Honorar muss mit 4,02€ beziffert werden!
Im ersten Praxistest vom Abrechnungsfuchs und meiner geschätzten Kollegin Birthe Gerlach erkannten wir, dass bei verschiedenen Praxisverwaltungsprogrammen beim Anlegen der neuen Analogleistung Fehlerquellen auf dich warten:
- Der richtige Betrag von 4,02 € wird nicht berechnet, wenn du die Gebührenordnung nicht von GOZ auf GOÄ änderst
- Aber auch nach dem Umstellen auf GOÄ landen wir nicht zwingend bei 4,02 € sondern manchmal auch bei 4,03 €. Ursache hierfür scheint dann ein Rundungsfehler in der Praxissoftware zu sein. Birthe und ich haben viel gerechnet. Das kannst Du dir jetzt zum Glück sparen! Da die Hygienepauschale mit 4,02€ vom Beratungsforum festgelegt wurde, raten wir dir, die Leistung einfach mit dem Festpreis von 4,02€ anzulegen. Das klappt perfekt.
- Bitte denk auch daran, dass GOÄ Leistungen nach dem §6/2 (nicht Absatz 1) vereinbart werden müssen. Ein Flüchtigkeitsfehler würde hier zu Nichterstattungen führen, denn der Scanner von PKV und Beihilfe ist eine Maschine. Und Maschinen machen keine Flüchtigkeitsfehler
Alle anderen Regelungen zur Berechnung der Hygienepauschale bleiben bestehen. Hast du Fragen? Dann abonniere meinen Newsletter. Da gibt es immer die brandheissen News direkt nach Bekanntgabe.