eHKP im EBZ – nervige Telematikpflicht oder coole Chance für die Zahnarztpraxis

Das elektronische Beantragungsverfahren (EBZ) für Zahnärzt:innen startet am 01.07.2022

Einjährige Einführungsphase – die Einführung erfolgt stufenweise und nicht für alle Leistungsbereiche zeitgleich, aber innerhalb dieser Phase müssen alle Zahnarztpraxen umstellen

Wenn die Technik streikt, darfst du den rosa HKP aber erstmal noch weiter verwenden. Da die Praxis zukünftig direkt aus der PVS ihre Heil- und Kostenpläne an die GKV übermitteln wird, geht natürlich das gesamte Bewilligungsverfahren schneller von statten. Pilotpraxen berichten bereits im Juni 2022 davon, dass Interims-Anträge noch am selben Tag genehmigt vorliegen und auch Einzelkronen-HKPs nur 1 bis 2 Tage Bearbeitungszeit beanspruchen. Klingt zu gut um war zu sein?

 

Tatsächlich kann es mit dem Wegfall des Briefversandes nicht mehr passieren, dass HKPs tagelang umherirren bevor sie auf dem Schreibtisch des richtigen Bearbeiters landen. Denn wenn die Krankenkasse einen HKP zur Genehmigung erhält, kann sie diesen nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen oder zwischenspeichern.

Sie muss eine Verwaltungsentscheidung herbeiführen, d. h. den Plan genehmigen oder ablehnen. 

 

Deine Software erkennt dann automatisch und sortiert die abgelehnten Pläne als „nicht abrechenbar“ aus, weil ja keine Genehmigung vorliegt. Das find ich ziemlich cool – vorausgesetzt die Technik macht mit, nicht wahr?

 

Zusätzlich zur Ablehnung übermittelt die GKV ein Kennzeichen, aus dem der Grund für die Ablehnung abgelesen werden kann. Ein paar Beispiele findest du in der Grafik (Liste ist nicht abschließend).

Kennzeichen Ablehnungsgründe

Es wird auch neue Befund- und Therapieplanungskürzel geben. Sogar der Text in der Bemerkungszeile soll durch diverse Codes ersetzt werden.

 

Na klar, Computer können viel besser 1en und 0en lesen als menschliche Buchstaben entziffern. Untenstehend deshalb ein kleiner Auszug aus den bisher nie dagewesenen Befundkürzeln.

Kennzeichen Ablehnungsgründe-2

Die KZBV hatte im Sommer 2020 versprochen: „Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren ist eines der zentralen Projekte zum Bürokratieabbau. Es soll ohne Medienbruch rein digital ablaufen.“ Aber natürlich braucht der/die Patient:in eine schriftliche Information zu seinem HKP. Dafür wird es ein neues, geändertes Formular (sh. unten) geben, das den rosa HKP und seine Anlage überflüssig macht.

 

Eine Frage, die mich im Zusammenhang mit dem EBZ häufig erreicht hat, war die nach den Formularen, die der Patient unterschreiben muss. Der rosa HKP wird für die Bewilligung seitens der Krankenkassen abgeschafft, ebenso entfällt die Anlage zum HKP. Damit die Patienten trotzdem die Unterschrift für die anfallenden Kosten leisten können, wurde ein neues Formular erfunden. 

 

Hier siehst du eine Miniatur-Vorschau. Du wirst dieses Formular nach Aktivierung des EBZ direkt mit deiner PVS erstellen & ausdrucken können. Außerdem gibt es ein weiteres neues Formular, mit dem die Patienten bei andersartigen HKPs ihren Festzuschuss anfordern können. 

Newsletter Grafiken-2

Wie oben schon gesagt, wird die Umstellung auf digitale Beantragung nicht für alle Leistungsbereiche zum gleichen Zeitpunkt möglich sein. Aktuell ist der Bereich PAR erst für Anfang 2023 geplant. Ab Juli diesen Jahres startet man regional mit HKP, KFO und KB Anträgen.

🔌 EBZ - die technischen Voraussetzungen

Sowohl eHealth-Kartenleseterminal als auch SMC-B haben alle Praxen, die an die TI angeschlossen sind. Doch mit Neuerungen wie dem EBZ gehen auch immer Unsicherheiten einher. Deshalb habe ich dir hier alles technische zusammengefasst:

  1. KIM-Clientmodul und KIM-Adresse
  2. EBZ-Modul bzw. Update deines PVS-Herstellers
  3. eHealth-Konnektor (Version PTV3 oder höher)
  4. stationäres eHealth-Kartenleseterminal
  5. elektronischer Zahnarztausweis (eZahnarztausweis / eHBA)
  6. elektronischer Praxisausweis (SMC-B)

KIM ist ein E-Mail-ähnlicher Dienst, mit dem du zukünftig die Anträge sicher und verschlüsselt versendest und empfängst. Die KIM-Adresse ähnelt demzufolge auch einer E-Mail-Adresse und kann von dir ausgewählt werden. Hätte ich eine also Zahnarztpraxis, würde meine zum Beispiel abrechnungsfuchs@kim.telematik heißen. 

 

Da es bei der Auslieferung zu Wartezeiten kommen kann, solltest du die Bestellung also schnellstmöglich nachholen falls noch nicht geschehen. 

 

Wahrscheinlich bietet auch dein PVS-Hersteller für verschiedene Leistungsbereiche verschiedene Module an. Alternativ gibt es Updates, die das EBZ beinhalten. Diese werden möglicherweise nicht automatisch ausgeliefert, sondern müssen bestellt werden. Frag doch am besten gleich mal nach.

Wenn dein Konnektor einer der ersten gewesen ist, braucht der möglicherweise auch ein Update um KIM und den Rest überhaupt unterstützen zu können. Frag da gerne mal den Lieferanten deines Modells.

💾 EBZ Datenübermittlung und Genehmigung

Mit dem eHBA werden die Anträge signiert, diesen bekommst du von der Zahnärztekammer. Aber auch hier musst du aufpassen: eHBAs sind ab ihrer Freischaltung je nach Anbieter nur 4 oder 5 Jahre gültig.

 

Viele Fragen sind aktuell noch ungeklärt – und das obwohl du heute in 14 Tagen theoretisch den letzten Papier HKP ausdrucken sollst. Nein, keine Sorge. Bis Jahresende hast du noch Zeit. Das EBZ wird allerdings mit dem Stichtag 01.01.2023 die einzige Möglichkeit fürs zahnärztliche Beantragungsverfahren sein

 

Und für alle die vorab loslegen wollen, hier ein bisschen Motivation: Ich sehe durch das EBZ zum Beispiel eine super Chance für alle Cerec-Praxen.

 

Du kannst übrigens steuern, ob jeder einzelne HKP direkt nach der Eingabe ins System signiert und dann sofort via KIM übermittelt wird. Willst du das nicht, hast du auch die Möglichkeit deine HKPs ein paar Tage lang zu sammeln und dann über die Stapelverarbeitung alle auf einmal digital signiert zu versenden

👀 Deine ToDo Liste vorm EBZ Start

NL 16.06. ToDo Liste

Und was gibt es sonst noch beim Abrechnungsfuchs?

Einen coolen Newsletter. Wenn du keine Lust mehr auf die langweiligen KZV Info-Schreiben hast, die oft auch noch viel zu spät in der Praxis eintrudeln, dann kannst du hier meinen Newsletter abonnieren. Ich informiere dich – so lange du willst – immer pünktlich am Donnerstag (jede Woche) über alle Neuerungen im Bereich zahnärztliche Abrechnung, Dokumentation und Praxismanagement / -organisation. Und hin und wieder erzähle ich dir auch eine spannende Geschichte, die ich auf meinen Reisen durch Deutschlands Zahnarztpraxen erlebt habe. 

Mindestanforderungen an die Zahnärztliche Dokumentation

Willst du deine Mitarbeiter:innen/Kolleg:innen und auch dich selbst für die Dokumentation sensibilisieren? Dann darfst du jetzt auf den Button unten klicken und anschließend deine Email-Adresse und deinen Vornamen eintragen. So kriegst du die Checkliste „Mindestanforderungen an die zahnärztliche Dokumentation“ für genau 0€ in dein Postfach geschickt.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Macht

    Hallo, ich möchte einfach nur mal Dankeschön sagen!
    Es ist immer alles sehr verständlich und auf den Punkt gebracht.

    Sonnige Grüße
    Mona Macht

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