Unterkieferprotrusionsschiene neu im Bema

Ein Jahr nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt hatte, dass die Unterkieferprotrusionsschiene zukünftig Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung werden soll, ist nun seit Mitte November der lang erwartete Beschluss für die Aufnahme der Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe mittels Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) in den BEMA gefasst. Der Bewertungsausschuss hat auch die dazugehörigen BEMA und BEL II Positionen vorgestellt und um diese soll es heute auch hier im neuen Blogbeitrag gehen. Die entsprechend geänderte Behandlungsrichtlinie war bereits am 30.07.2021 in Kraft getreten, nur einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die neuen Gebührennummern fügen sich in Teil 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab ein, der umbenannt wird in „Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) und obstruktive Schlafapnoe „Unterkieferprotrusionsschiene“.

Welche Voraussetzungen sind geplant?

Die Behandlung ist ausschließlich im Rahmen einer kooperativen vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung möglich.

Welche Patient:innen kommen ab Januar für diese Behandlung in Frage?

Grundsätzlich heißt es in dem Beschluss, dass erwachsene GKV Patient:innen dann Anspruch auf die neuen Leistungen haben, wenn bei ihnen eine behandlungsbedürftige Schlafapnoe anhand der Stufendiagnostik festgestellt wurde und die Überdrucktherapie im Schlaflabor nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

Überweisung von Vertragsarzt an Vertragszahnarzt

Indikationsstellung und Therapie erfolgen durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin, der/die über eine kassenärztliche Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß §135/2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen verfügt.

 

Die Stufendiagnostik zur Feststellung der Notwendigkeit einer vertragsärztlichen Behandlung der OSA (obstruktive Schlafapnoe) existierte bereits und wurde um die Therapieoption der UKPS (Unterkieferprotrusionsschiene) erweitert.

 

Das bislang im Bundesmantelvertrag für Ärzte verankerte Überweisungsverbot an Zahnärzte ist zum 01.07.2021 gestrichen worden. Ein spezielles Formular für die Überweisung von Arzt an die Zahnarztpraxis ist nicht vorgesehen, jedoch wurde die Schriftform vereinbart.

 

Der Zahnarzt versorgt nach Vorlage der Überweisung (und ggf. konsiliärischer Erörterung) den/die Patient:in nach Ausschluss etwaiger zahnmedizinischer Kontraindikationen (zum Beispiel eingeschränkte Mundöffnung, Vorliegen von Kiefergelenksstörungen oder eingeschränkter Unterkiefer Protrusionsbeweglichkeit) mit einer zahntechnisch individuell angefertigten und adjustierbaren Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS). 

Das sind die neuen BEMA Positionen und ihre Bewertungspunkte

UP1 ‒ Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung  (27 Punkte)

 

UP2 ‒ Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition (49 Punkte)

 

UP3 ‒ Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene (223 Punkte)

 

UP4 ‒ Nachadaption des Protrusionsgrads (10 Punkte)

 

UP5 ‒ Kontrollbehandlung

a) ggf. mit einfachen Korrekturen der UP – 8 Punkte

b) mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)  – 12 Punkte

c) Mit Aufbau der Stütz- und Gleitzonen einer UP (additive Methode) – 25 Punkte

 

UP6 ‒ Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

a) kleinen Umfangs (ohne Abformung) – 25 Punkte

b) größeren Umfangs (mit Abformung) – 42 Punkte

c) Teilunterfütterung einer UKPS – 37 Punkte

d) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen – 19 Punkte

e) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente – 19 Punkte 

Welches Honorar erhalten Zahnärzte für die UKPS?

Die genannten Leistungen ergeben also von der Erstuntersuchung und Beratung bis hin zur einfachen Kontrolle ein zahnärztliches Honorar von ca. 380€. Sollte eine konsiliarische Erörterung zweier Ärzte zusätzlich erfolgen, kann zu Lasten der GKV zusätzlich die Bema Nr. 181a/b und ggf. der Technikzuschlag für Videosprechstunde berechnet werden. 

 

Die professionelle Reinigung der UK Protrusionsschiene die evtl. im Rahmen späterer Kontrollsitzung oder Wiederherstellungen notwendig wird, kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Hier findet die Privatabrechnung (ähnlich wie bei der Prothesen-/Schienenreinigung) Anwendung. Die Reinigung erfolgt immer extraoral und kann sowohl chairside als auch im Praxislabor oder gewerblichen Labor erbracht werden. Die Berechnung sollte demnach als zahntechnische Leistung gemäß §9 GOZ erfolgen. 

Evaluierung

Im Beschluss des Bewertungsausschusses für zahnärztliche Leistungen ist vorgesehen, die Abrechnungszahlen der neuen Bema Positionen im Rahmen des Abrechnungsvolumen aus den Jahren 2022 und 2023 zu betrachten.

 

Ganz besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung der Fallzahlen der Bema Nr. UP3 gelegt werden. Nach Auswertung der von der KZBV vorgelegten Zahlen wird der Bewertungsausschuss über mögliche Konsequenzen beraten.

Dokumentation

Entsprechend ist auch hier die sorgfältige Dokumentation der Indikation und die einzelnen Therapieschritte erforderlich.

 

Mein Dokumentationsvorschlag zur Bema Nr. „UP1 Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung”

  • Untersuchung des Patienten erfolgt auf Veranlassung eines zugelassenen Vertragsarztes, Überweisung liegt vor (archivieren/einscannen)
  • Klinische Untersuchung des Patienten auf Versorgungsfähigkeit mit UKPS
  • Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen (diese ggf. benennen)
  • Feststellung einer ausreichenden Fähigkeit der Mundöffnung, ausreichender UK Protrusionsbeweglichkeit, ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene
  • Ausschluss der Versorgung entgegenstehender Kiefergelenksstörungen
  • Beratung des Patienten über die geplante Therapie, ggf. Alternativen und Erfolgsaussichten bei entsprechender Mitarbeit

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Unterkieferprotrusionsschiene im zahntechnischen Labor

Natürlich gehören zur Herstellung der UKPS auch die zahntechnischen Leistungen. Die neuen BEL II Positionen kannst du hier im entsprechenden Blogbeitrag „Zahntechnische Leistungen zur UKPS“ nachlesen.

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