Neue BEL II Leistungen ab 01.01.2022
Neben den neuen Bema Positionen für das zahnärztliche Honorar für die Anfertigung einer Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) sind natürlich auch zahntechnische Leistungen im Labor abrechenbar. Die neuen BEL Positionen (gültig ab 01.01.2022) möchte ich dir heute vorstellen.
1. Arbeitsvorbereitung
001 5 – Modell UKPS
Modell aus Hartgips oder Superhartgips. Für die Herstellung einer UKPS sind bis zu sechs Modelle abrechenbar.
002 5 – Doublieren eines Modells UKPS
Für ein Duplikatmodell aus Einbettmassedarf diese Leistung nicht abgerechnet werden. Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist jedoch gesondert nach 001 5 abrechenbar.
011 5 – Fixator UKPS
Zum Leistungsinhalt gehört hier die Montage eines Modellpaares. Die Position kann zum Vorbereiten einer Bissgabel, zur Sicherung der Bisslage bei Unterfütterung einer UKPS und zur Herstellung und Wiederherstellung einer UKPS anfallen.
012 5 – Mittelwertartikulator UKPS
Diese Leistung ist nur einmal je UKPS abrechenbar. Ausnahme: der/die ZA/ZÄ nimmt einen neuen Abdruck oder Biss. Die Modelle müssen die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben.
Achtung: Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Gesichtsbogen ist nicht nach der L-Nr. 012 5 abrechenbar.
020 5 – Vorbereiten Bissgabel UKPS
Abrechenbar einmal pro UKPS zur Registrierung der Protrusion.
021 7 – Individueller Löffel UKPS
Die Abrechnung kann nur für den Kiefer erfolgen, der mit einer UKPS versorgt wird und soweit der Abdruck mit einem üblichen Löffel nicht ausreicht.
2. Basen, Protrusionsgleitflächen
501 0 – Basen UKPS
Die Herstellung je einer Kunststoffbasis in Ober- und Unterkiefer mit horizontalen Stütz- und Gleitzonen aus Kunststoff ist je UKPS einmal abrechenbar.
502 0 – Vestibuläre Protrusionsgleitflächen
Die Einarbeitung von zwei vestibulären Protrusionsgleitflächen im Seitenzahnbereich mit parallelen Gleitflächen im Ober- und Unterkiefer ist je UKPS zweimal abrechenbar.
3. Protrusionselemente, Elemente zur Steuerung der Mundöffnung
510 0 – Befestigungselement Protrusionselement UKPS
Leistungsinhalt ist das Einarbeiten eines individuellen bzw. konfektionierte Elements in eine Basis der UKPS zur Aufnahme eines Protrusionselements. Die 510 0 ist je UPKS bis zu viermal abrechenbar uns kann auch für die Erneuerung eines Befestigungselements angesetzt werden.
511 0 – Montage Protrusionselement UKPS
Die Montage & Justierung eines konfektionierten Protrusionselements an bis zu zwei Befestigungselementen wird nach L-Nr. 510 0 abgerechnet.
Achtung: Dieses Protrusionselement muss eine Justierung der Protrusion mindestens in Millimeterschritten ermöglichen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Leistung je UPKS bis zu zweimal abrechenbar. Sie kann im Wiederherstellungsfall auch für die Erneuerung eines Protrusionselements angesetzt werden.
520 0 – Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS
Die BEL Pos. 520 0 beschreibt das Einarbeiten eines individuellen oder konfektionierte Befestigungselements zur Aufnahme eines Elements zur Begrenzung der Mundöffnung in die Basis einer UKPS. Diese Leistung ist je UPKS viermal abrechenbar. Sie kann im Wiederherstellungsfall ebenfalls für die Erneuerung eines Befestigungselements angesetzt werden.
4. Halte- und Stützelemente
521 0 – Einfaches gebogenes Halteelement für UKPS
Wie aus der Leistungsbeschreibung ablesbar, handelt es sich bei dieser Leistung um eine einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung für die UKPS. Auch diese Position ist im Wiederherstellungsfall für die Erneuerung dieses Halteelements abrechenbar.
5. Reparatur/Erweiterung
808 5 – Teilunterfütterung einer Basis UKPS
Die teilweise Unterfütterung einer Basis einer UKPS, ggf. einschließlich Sicherung von Protrusions-, Stütz- und Halteelementen ist mit dieser Position verknüpft. Diese Leistung ist für die Basis bei einer UKPS abrechenbar; für die Sicherung des Protrusionsgrads mit einem zweiten Modell kommen zusätzlich die L-Nr. 001 5 (Modell) und 011 5 (Fixator) hinzu.
Achtung: Der Mittelwertartikulator nach L-Nr. 012 5 ist nicht abrechenbar.
850 0 – Grundeinheit für Instandsetzung und/ oder Erweiterung einer UKPS
Diese Grundeinheit ist in Verbindung mit den folgenden L-Nrn. einmal je UKPS abrechenbar:
851 1 – LE Erneuerung Basis UKPS
851 2 – LE Sprung/ Bruch UKPS
851 3 – LE Basisteil Kunststoff UKPS
851 4 – LE Halte- und/ oder Stützvorrichtung einarbeiten UKPS
6. Versandkosten
933 5 – Versandkosten UKPS
Die BEL-Nr. 933 5 ist für Auslagen für den Versand, wie z. B. den
- Versand durch Laborboten je Versandgang
- Versand durch Kurier je Versandgang
- Versand durch Paketdienst (z. B. Post)
abrechnungsfähig.
Ein Versandgang umfasst immer den Hin- und Rückweg. Das heisst, für eine Leerfahrt (ohne das Werkstück) kann nicht noch einmal die BEL-Nr. 933 5 abgerechnet werden.
Die BEL-Nr. 933 5 kann nicht für einen Versandgang ins Eigenlabor/Praxislabor aus der Zahnarztpraxis abgerechnet werden, sondern nur für einen Versandgang vom gewerblichen Labor in die Zahnarztpraxis oder von der Zahnarztpraxis ins gewerbliche Labor.
Zahnärztliche Leistungen
Im BEMA Teil 2 werden hinter der Leistung nach Nr. K9 die neuen Leistungen UP1 bis UP6 eingefügt. Unter welchen Bestimmung die Abrechnung dieser Positionen abrechenbar ist, kannst du im entsprechenden Blog-Beitrag (auf den Link klicken) nachlesen.